Als Stasiopfer können Personen bezeichnet werden, die aufgrund von Maßnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit (kurz Stasi) in der SBZ und Ostdeutschlands von 1945-1989 zu Unrecht in ihrem Leben, ihrer persönlichen Freiheit, ihrer Gesundheit oder Eigentums beeinträchtigt worden sind. Die Einschätzung allerdings, ob eine solche Maßnahme als Unrecht zu bewerten ist, ist schwierig und bis heute umstritten. Die Bundesrepublik Deutschland hat im Zuge des Beitrittes der DDR zur BRD Rehabilitationsmaßnahmen eingerichtet.
Unser Ziel Das erklärte Ziel von Stasiopfer-Selbsthilfe e.V. ist das Gespräch, die Beratung sowie die Betreuung von Betroffenen. Wir möchten bestehende Ängste von Betroffenen vor öffentlichen Behörden abbauen und ihnen bei der Durchsetzung von berechtigten Ansprüche helfen.